Regelmäßig werden wir als Redakteure von 123platsch.de gefragt, was der Unterschied zwischen einem gebremsten und einem ungebremsten Anhänger ist.
Der Unterschied liegt im Vorhandensein oder Fehlen einer Achse mit gebremsten Rädern und einer Auflaufbremsanlage an der Deichsel.
Eine Auflaufbremse ist der Teil, an dem die Handbremse befestigt ist und der mit der Deichsel des Anhängers fur bauwagen verschraubt ist.
Wie funktioniert eine Auflaufbremse?
Wenn das Zugfahrzeug bremst, will der Anhänger eigentlich weiterfahren, wodurch die Deichsel des Anhängers gegen das Auto gedrückt wird.
Dadurch wird eine negative Kraft auf die Deichsel ausgeübt. Diese negative Kraft bewirkt, dass das Auflaufbremsrohr des Anhängers nach innen gleitet.
Diese drückt dann gegen die Bremsstange, die mit den Bremsseilen verbunden ist, die zu den Rädern führen.
Die Druckbewegung des Gleitrohrs der Auflaufbremse wird in eine Zugbewegung auf die Bremsstange und schließlich auch auf die zu den Rädern führenden Bremsseile umgesetzt. So wird der Anhänger gebremst.
Ungebremster Anhänger
Bei einem ungebremsten Anhänger müssen die Bremsen des Autos helfen, den beladenen Anhänger zu bremsen. Deshalb muss in den Fahrzeugpapieren nachgesehen werden, wie viel das Fahrzeug ziehen kann. Je nach Anhängelast sind die Bremsen des Autos entweder stark genug oder nicht stark genug, um das Ganze abzubremsen.
Rückwärts fahren
Während Sie mit einem ungebremsten Anhänger problemlos rückwärts fahren können, ist dies mit einem gebremsten Anhänger nicht möglich.
Dazu ist ein Mechanismus erforderlich, mit dem Sie die Bremse vorübergehend deaktivieren können.
Bei neuen Anhängern ist diese serienmäßig in Form eines Rückwärtsgangs in den Rädern vorhanden.
Wenn Sie rückwärts fahren, löst sich die Bremse in 60 % der Fälle, indem eine der beiden Bremsbacken weggekippt wird. Damit können Sie dann rückwärts fahren.
40 % der Bremskraft bleiben jedoch stets erhalten. Dies soll verhindern, dass der Anhänger rückwärts fährt, wenn Sie ihn mit angezogener Handbremse getrennt vom Auto abstellen.
Zulässige Höchstmasse des Anhängers
Ungebremste Anhänger haben immer eine zulässige Höchstmasse. Dies gilt auch für das Gewicht des Anhängers selbst.
Es gibt gebremste Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von 750 kg. Diese Anhänger sind für Besitzer von Fahrzeugen mit einer Anhängelast von weniger als 750 kg ungebremst interessant.
Gebremste Anhänger dürfen auch eine höhere zulässige Gesamtmasse haben, die maximal 3,5 Tausend beträgt.
Unabhängig von der zulässigen Höchstmasse Ihres Anhängers müssen Sie immer sicherstellen, dass das Zugfahrzeug diese Masse auch tatsächlich ziehen kann.
Dabei wird laut Gesetzgebung das Eigengewicht des Zugfahrzeugs berücksichtigt: Das ist das Gewicht des Zugfahrzeugs ohne Ladung und/oder Personen.
Die zulässige Höchstmasse Ihres Anhängers darf die Hälfte des Eigengewichts nicht überschreiten.
Das Taragewicht finden Sie in der Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Zugfahrzeugs.
Zulassungsbescheinigung und Nummernschild
Ungebremste Anhänger sind nicht zulassungspflichtig. Sie müssen auch nicht versichert werden, Sie zahlen keine Kfz-Steuer und es gibt keine jährliche Inspektion.
Allerdings müssen Sie für diese Anhänger ein zusätzliches Nummernschild haben, das mit dem Nummernschild Ihres Zugfahrzeugs identisch ist.
Gebremste Anhänger mit hohem Gewicht müssen immer angemeldet werden. Diese Anhänger haben daher eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Nummernschild.
Bei gebremsten Anhängern ist eine jährliche Inspektion ab dem Kaufdatum vorgeschrieben. Am besten ist es auch, eine jährliche Wartung durchzuführen.
Für gebremste Anhänger benötigen Sie in den meisten Fällen auch einen separaten Führerschein.
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